16. September 2025
Maklerprovision in Deutschland – Was Eigentümer und Käufer wissen sollten
Maklerprovision in Deutschland – Was Eigentümer und Käufer wissen sollten
Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt um die Maklerprovision in der Regel nicht herum. Diese Vergütung für die Vermittlungstätigkeit ist seit dem 23. Dezember 2020 gesetzlich neu geregelt – mit dem Ziel, private Käufer zu entlasten.
Das Wichtigste in Kürze:
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten in der Regel je zur Hälfte. Für beide Parteien beträgt der übliche Anteil 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Eine höhere Belastung des Käufers ist nicht erlaubt.
Was war früher anders?
Vor der Neuregelung musste der Käufer in manchen Bundesländern die gesamte Maklercourtage übernehmen – meist 6 bis 7 % des Kaufpreises. Mit dem Gesetz wurde diese Praxis abgeschafft. In Bundesländern, in denen sich die Provision ohnehin geteilt wurde, hat sich dagegen kaum etwas geändert.
Welche Ausnahmen gelten?
Die Regelung betrifft nur private Käufer von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken gilt weiterhin Vertragsfreiheit. Hier können Käufer oder Verkäufer frei über die Aufteilung der Provision entscheiden.
Verhandeln bleibt möglich
Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Sie hängt häufig vom Aufwand des Maklers ab. Ein niedriger Provisionssatz bedeutet aber nicht zwingend den besseren Deal. Entscheidend ist, wie professionell und effektiv ein Makler die Immobilie vermarktet – und welchen Verkaufspreis er tatsächlich erzielt.
Fazit:
Seit Ende 2020 sorgt die gesetzliche Neuregelung für mehr Transparenz und eine gerechtere Lastenverteilung. Eigentümer wie Käufer sollten dennoch genau prüfen, welche Leistungen der Makler bietet und ob sich die vereinbarte Provision im Verkaufsergebnis widerspiegelt.

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