04. Juni 2025
Stromanbieterwechsel wird ab 6. Juni 2025 vereinfacht – was Eigentümer jetzt wissen sollten
Stromanbieterwechsel wird ab 6. Juni 2025 vereinfacht - was Eigentümer jetzt wissen sollten
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung im Strommarkt: Der sogenannte werktägliche Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden (LFW24) tritt in Kraft. Grundlage ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der auf einer europaweiten Vorgabe beruht.
Ziel ist ein vereinfachter, vollständig digitaler Wechsel des Stromanbieters – insbesondere bei Mieterwechseln in Wohnimmobilien. Die Neuregelung betrifft auch Stromverträge für Wärmepumpen, Wärmespeicher und Elektrofahrzeuge. Erdgas ist von dieser Änderung nicht betroffen.
Was bedeutet das konkret für Vermieter und Mieter?
Bei einem Mieterwechsel ist künftig darauf zu achten, dass der neue Mieter spätestens zwei Werktage vor Einzug einen Stromliefervertrag abschließt. Ein rückwirkender Vertragsbeginn – wie bislang häufig üblich – ist dann nicht mehr möglich.
Beispiel:
Ein neuer Mieter zieht am 1. Juli 2025 ein. Der Stromliefervertrag muss also spätestens am 27. Juni 2025 abgeschlossen sein. Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig, läuft der Vertrag automatisch auf den bisherigen Nutzer weiter – ein unnötiges Haftungsrisiko für Eigentümer oder Vormieter.
Das Wichtigste im Überblick:
· Das Einzugsdatum muss mindestens zwei Werktage in der Zukunft liegen
· Die vollständigen Kundendaten müssen bis spätestens 15:00 Uhr vorliegen
· Werktage sind Montag bis Freitag – Feiertage (auch landesspezifische) gelten nicht als Werktage
Diese Umstellung erfordert eine vorausschauende Kommunikation mit neuen Mietern – idealerweise bereits bei Vertragsunterzeichnung. So lassen sich Verzögerungen und ungewollte Vertragsübernahmen vermeiden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

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